Schwerpunktkontrollen in Preetz und Raisdorf: Polizei wird fündig

29.04.2026, 10:18 Uhr
Von: Markus Münch
PROBSTEER, der reporter Plön/Preetz

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Polizisten kontrollieren am Bahnhof Raisdorf einen jungen Mann, der zuvor aus einer Regionalbahn ausgestiegen ist.

Polizisten kontrollieren am Bahnhof Raisdorf einen jungen Mann, der zuvor aus einer Regionalbahn ausgestiegen ist. © Münch

Vier Messer und eine geringe Menge Betäubungsmittel stellten Beamte von Landes- und Bundespolizei vorige Woche an den Bahnhöfen Preetz und Raisdorf sicher.

Preetz/ Raisdorf - Ob sie Waffen oder Messer mitführen, darauf seien insgesamt rund 130 Bus- und Bahnreisende kontrolliert worden, teilt die Polizeidirektion Kiel weiter mit. Hintergrund der rund vierstündigen Aktion ist das sogenannte „Mitführverbot von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.“ Bei der Überprüfung fanden die Einsatzkräfte insgesamt vier Messer, die zugriffsbereit von Reisenden mitgeführt wurden. Beamte der Polizeistation Schwentinental stellten die Messer sicher und leiteten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Ein weiterer Fahrgast führte zwei kleine Drogentütchen mit berauschenden Pilzen bei sich. In diesem Fall fertigten die Einsatzkräfte eine Strafanzeige und stellten die Betäubungsmittel sicher. Wie die Polizei weiter berichtet, seien die Kontrollen „auf viel Zuspruch“ bei den Reisenden gestoßen.

Das ist der Hintergrund

Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personennahverkehr ist am 23.12.2024 per Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Analog wurde ein solches Mitführverbot im Personenfernverkehr am 31.10.2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Bei Verstößen gegen das Mitführverbot handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Es gibt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen vom Mitführverbot. Zulässig ist das nicht zugriffsbereite Mitführen erlaubnisfreier Messer. Nicht zugriffsbereit bedeutet, dass mehr als drei Handgriffe vonnöten sind, um auf das Messer zugreifen zu können. Wer zum Beispiel aus beruflichen Gründen in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Messer mitführen muss, der sollte für den Transport ein verschlossenes Behältnis nutzen. Dieses Behältnis sollte wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.

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