Kirche plant Zusammenschluss
10.07.2026, 17:28 Uhr
Heiligenhafener Post
Die geplante Fusion der Kirchengemeinden Großenbrode, Neukirchen und Heiligenhafen sorgt in den betroffenen Gemeinden für heftigen Diskussionsstoff.
Was sich durch den Zusammenschluss ändern soll und was für die Gemeindemitglieder gleich bleibt, erläutern die Heiligenhafener Kirchengemeinderäte Jochen Gawehns und Frank Wohnrade sowie Pastor Caspar de Boor im Gespräch mit der HP.
Als Mitglied des Heiligenhafener Kirchengemeinderates ist Frank Wohnrade für die Geschäftsführung zuständig. Wie Wohnrade unserer Zeitung mitteilte, sei die Fusion der Kirchengemeinden mit allen drei Kirchengemeinderäten besprochen worden. „Alle drei kamen zum Ergebnis, die Fusion einzuleiten. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen aus der Kirche austreten, gehen auch die Kirchensteuereinnahmen zurück. Um wirtschaftlich besser dazustehen, fusionieren wir. Das ist eine Möglichkeit, die vom Landeskirchenrecht vorgeschlagen wird, und diesem Weg sind alle drei Standorte gefolgt“, sagte Kirchengemeinderat Frank Wohnrade. Auf die Frage, ob es auch Abstriche bei den Gottesdiensten geben werde, antwortete er: „Hier bleibt alles beim Alten.“
Dennoch bringt die Fusion auch organisatorische Veränderungen mit sich. Das Kirchenbüro in Großenbrode und Neukirchen wird aufgelöst und der Hauptsitz nach Heiligenhafen verlegt. Die drei Kirchengemeinderäte tagen künftig gemeinsam. Ansprechpartner in Großenbrode und Neukirchen werde es jedoch weiterhin geben. „Wir haben bereits einen Regionalausschuss gegründet, der alles vorbereiten soll. Es geht am Ende darum, mit der Zusammenlegung in einer zentralen Verwaltung erhebliche Kosten zu sparen“, sagte Wohnrade.
Jochen Gawehns, Vorsitzender des Kirchengemeinderates in Heiligenhafen, bestätigte die Aussagen von Wohnrade. Wie Gawehns betonte, werde man nach der Fusion verwaltungstechnisch eine Kirchengemeinde sein. So werde vieles einfacher und die Wege kürzer. An der kirchlichen Arbeit vor Ort soll sich hingegen wenig ändern. Die Pastoren bleiben an ihren jeweiligen Kirchenstandorten. Alle Kirchengemeinderäte sind bis Ende 2028 gewählt und bleiben bis dahin im Amt – künftig allerdings in einem gemeinsamen Plenum. Anschließend sollen Neuwahlen stattfinden. „Ein ,Weiter so‘ können wir uns nicht leisten. Die finanzielle Situation war einfach ausschlaggebend. Auch wir müssen in solch schwierigen Zeiten Entscheidungen treffen, die schmerzen. Und am Ende geht es uns trotzdem immer noch recht komfortabel“, sagte Jochen Gawehns, Vorsitzender des Kirchengemeinderates in Heiligenhafen, der HP.