Insolvenzprüfung: Festspiele nehmen Stellung
02.07.2026, 13:04 Uhr
Von:
Astrid Jabs
der reporter Eutin/Malente
Die Eutiner Festspiele gGmbH hat sich in Abstimmung mit Maik Gareis, dem vom Amtsgericht Eutin bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter, zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geäußert.
Mit der Absage der Spielzeit 2026 im Januar habe Geschäftsführer Falk Herzog erklärt, dass die Größe der Eutiner Festspiele und die dazugehörende Professionalität ein Maß erreicht haben, das im kleinen Team mit ehrenamtlicher Leitung so nicht mehr zu leisten sei, heißt es in der Erklärung. Das SHMF als größtes Musikfestival des Landes Schleswig-Holstein bot der Stadt Eutin anschließend seine Hilfe an, daran mitzuwirken Festspiele/Musiktheater in Eutin zu erhalten und als Interimslösung in diesem Sommer Konzerte zu veranstalten. Falk Herzog habe als Geschäftsführer der alten Festspiele-Gesellschaft seine Unterstützung zugesagt: „Mir ist es wichtig, dass es hier weitergeht.“
„Durch das nun eingeleitete vorläufige Insolvenzverfahren wird die ordnungsgemäße Abwicklung der Gesellschaft weiterhin sichergestellt“, sagt Maik Gareis. Die Vertragsverhandlungen mit der Stadt Eutin über das Inventar werden fortgesetzt.
Was bedeutet das vorläufige Insolvenzverfahren für die Kartenkäufer? Dazu heißt in der Mitteilung: „Die Rückerstattungen laufen ausschließlich weiter bei der Festspiele-Gesellschaft und allein über das auf der Homepage bereitgestellte Formular. So sollen Mehrfachmeldungen vermieden und die Erfassung aller Ticketkäufer strukturiert werden. Jeder, der einen digitalen Erstattungsantrag auf der Homepage der Eutiner Festspiele gestellt und eine Bestätigungsmail erhalten hat, ist erfasst und braucht keinen erneuten Antrag stellen. Erstattungsberechtigt ist nach wie vor nur der Käufer der Tickets. Wer bislang noch keinen Erstattungsantrag gestellt hat, findet alle notwendigen Informationen und den digitalen Erstattungsantrag unter www.eutiner-festspiele.de. Alle, die bereits einen Antrag gestellt haben, werden in den nächsten Tagen eine erneute Bestätigungsmail erhalten, dass sie erfasst sind. In einem solchen Fall ist von den Ticketkäufern nichts weiter zu unternehmen.“
Hat all das Auswirkung auf die SHMF-Konzerte? Weil sowohl die Kanzlei des vorläufigen Insolvenzverwalters als auch die Eutiner Festspiele Rückfragen dazu erhielten, möchten beide betonen und klarstellen: Die Konzerte des SHMF, die in diesem Sommer auf der Tribüne am Großen Eutiner See geplant sind sowie „Der Norden singt“, seien von den derzeit laufenden Verfahren und Prüfungen nicht betroffen. Die Konzerte werden nicht durch die Eutiner Festspiele gGmbH veranstaltet.