Eutiner Festspiele unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

27.06.2026, 14:55 Uhr
Von: Astrid Jabs
der reporter Eutin/Malente

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Für die Eutiner Festspiel gGmbH wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Für die Eutiner Festspiel gGmbH wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. © Volker Graap

Mit Beschluss vom 25. Juni ist für die Eutiner Festspiel gGmbH durch das Amtsgericht Eutin vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Grundlage war ein Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

„Bei dem Antrag handelt es sich um einen Fremdantrag. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Maik Gareis, der auch als Insolvenzsachverständiger bestellt wurde“, teilte Sabine Hendelkes, Direktorin des Amtsgerichts, auf Nachfrage mit. Mit einer Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei erst in einigen Wochen nach Fertigstellung des beauftragten Gutachtens zu rechnen, so die Juristin. Bürgermeister Sven Radestock sagt auf Nachfrage: „Diese neue Entwicklung bei den Festspielen bedauern wir sehr. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das wir nicht weiter kommentieren werden. Wichtig ist: Die Konzerte, die für diesen Sommer auf der Seebühne vom SHMF und weiteren Anbietern geplant werden, sind davon unberührt und können stattfinden. Das gilt auch für den Konzertsommer 2027 mit bislang 34 geplanten Konzerten und szenischen Aufführungen des SHMF und anderer Veranstalter.“ Von der Festspiel-Geschäftsführung lag zum Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor.

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