Polizei bestätigt Vorfall in Kopendorf

Ermittlungen nach Schafschlachtung

01.09.2026, 20:04 Uhr
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Fehmarnsches Tageblatt

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Nach Zeugenangaben wurden die Tiere in einem Hof in Kopendorf gefunden.

Nach Zeugenangaben wurden die Tiere in einem Hof in Kopendorf gefunden. © PRIVAT

In Kopendorf sind zwei Schafe geschlachtet worden. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und prüft, ob die Tiere möglicherweise geschächtet wurden.

Nach der Schlachtung zweier Schafe in Kopendorf ermittelt die Polizei wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Nach Angaben von Pressesprecher Ulli Fritz Gerlach von der Polizeidirektion Lübeck wird unter anderem geprüft, ob die beiden Tiere auf einem Privatgrundstück möglicherweise geschächtet wurden.

Der Vorfall ereignete sich am 30. August (Sonntag). Eine Urlauberin hatte nach eigenen Angaben am Vormittag beobachtet, wie zwei lebende Schafe zu einem Grundstück in Kopendorf gebracht wurden. Kurz darauf habe sie dort zwei tote Tiere gesehen und die Polizei verständigt.

Als die Beamten eintrafen, nahmen sie den Sachverhalt auf und stellten die Personalien der anwesenden Personen fest, teilt die Zeugin weiter mit. Nach Angaben der Polizei stehen mutmaßlich tatbeteiligte Personen fest. Nähere Angaben zu den Beteiligten macht die Polizei derzeit mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren und den Persönlichkeitsschutz nicht.

Fehlende Sicherstellung der Kadaver

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht unter anderem die Frage, auf welche Weise die Schafe getötet wurden. Die Polizei prüfe insbesondere den Verdacht einer möglicherweise nicht zulässigen Schächtung. Eine entsprechende Feststellung liegt nach derzeitigem Stand noch nicht vor.

Das zuständige Veterinäramt in Eutin wurde über den Vorgang informiert und ist in die weitere Prüfung eingebunden. Kreis-Pressesprecherin Annika Sommerfeld bestätigt auf Nachfrage, dass dem Kreis inzwischen der Polizeibericht vorliegt. Wie sie mitteilt, wurden die Kadaver laut Polizeibericht nicht sichergestellt und konnten daher vom Veterinäramt bislang nicht begutachtet werden. Nach Angaben Sommerfelds ist die Polizei für die Sicherstellung zuständig. Warum diese nicht erfolgt ist, konnte die Pressesprecherin nicht sagen. Der im Polizeibericht geschilderte Verdacht einer möglichen Schächtung ist damit auch dem Kreis bekannt.

PETA: "Furchtbarer Vorgang"

Auch PETA Deutschland hat den Fall auf Nachfrage eingeordnet. Krishna Singh, Leiter der Rechtsabteilung von PETA Deutschland im Berliner Büro, weist darauf hin, dass Fälle dieser Art nicht gesondert in der Kriminalstatistik erfasst würden. Er vermutet daher eine hohe Dunkelziffer.

Eine Schächtung bezeichnet der Jurist als „furchtbaren Vorgang“. Nach seiner Darstellung könne ein Tier dabei bis zu 30 Minuten bei vollem Schmerzbewusstsein sein. Grundsätzlich regelt § 17 des Tierschutzgesetzes, dass unter anderem das Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund sowie das Zufügen erheblicher Schmerzen oder Leiden strafbar sein kann.

Nach Angaben Singhs ist das Töten eines Tieres ohne vorherige Betäubung in Deutschland grundsätzlich verboten. Allerdings sieht das Tierschutzrecht Ausnahmen vor, unter anderem aus religiösen Gründen. Dafür müsse nachgewiesen werden, dass die betäubungslose Schlachtung für die Religionsausübung zwingend erforderlich sei. In diesem Fall könne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Eine solche Genehmigung setze nach Angaben von PETA unter anderem einen Sachkundenachweis voraus. Bei einer entsprechenden Schächtung müsse zudem ein amtlicher Tierarzt anwesend sein.

Welche rechtlichen Folgen ein Verstoß hat, hängt laut Singh von den konkreten Umständen und insbesondere davon ab, welche Schmerzen oder Leiden dem Tier zugefügt wurden. Diese können von einer Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat reichen. § 17 Tierschutzgesetz sieht für bestimmte Verstöße eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bei einer Schächtung ohne zulässige Ausnahmegenehmigung sieht Singh den Tatbestand als besonders gravierend an, da dem Tier erhebliche Leiden zugefügt würden.

Singh rät zugleich ausdrücklich davon ab, den Fall gegen bestimmte Menschengruppen zu instrumentalisieren. Entscheidend seien die konkreten Umstände des Falls und die Frage, ob gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen wurde.

Die Tierrechtsorganisation kündigte zudem an, in dem Fall Strafanzeige wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstatten zu wollen.

Berufsschäfer und Schäfermeister Mathias Krause orientiert sich an den geltenden Gesetzen: „In Deutschland gilt: keine Schlachtung ohne Betäubung.“ Ausnahmen, zum Beispiel religiöses Schächten, sind nur mit behördlicher Genehmigung nach strengen Kriterien möglich.

Dunja Göben-Minde vom Verein Tiere in Not Heiligenhafen-Fehmarn ist geschockt. Es sei verboten, ein Tier zu töten, ohne es vorher zu betäuben. Für sie als Tierschützerin ist der Vorfall in Kopendorf „ein absolutes No-Go“. „Solche Sachen müssten viel härter bestraft werden“, fordert Dunja Göben-Minde.

Die Polizei macht derzeit keine weiteren Angaben zu den Umständen der Tat. Auch ist noch offen, welche tierschutzrechtlichen Konsequenzen sich aus den Ermittlungen ergeben. Die Untersuchungen dauern an.

Eine Anfrage an die zuständige Staatsanwaltschaft blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

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