Ermittlungen auch gegen Heiligenhafens Bürgermeister
04.08.2026, 17:00 Uhr
Von:
Patrick Rahlf
Heiligenhafener Post
Wie die Staatsanwaltschaft Lübeck heute (4. August 2026) mitgeteilt hat, dauern die Ermittlungen gegen den früheren Geschäftsführer der Heiligenhafener Verkehrsbetriebe weiterhin an.
Bekanntlich steht der Vorwurf im Raum, dass Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Heiligenhafener Museumshafens nicht korrekt angegeben worden seien.
„Ergänzend kann nunmehr mitgeteilt werden, dass sich das Verfahren ebenfalls gegen den Bürgermeister der Gemeinde aus dem Kreis Ostholstein richtet. Gegen diesen wurde von einem Anzeigenden der Vorwurf erhoben, er habe die Zahlung überhöhter Bezüge an den ehemaligen Geschäftsführer eines kommunalen Unternehmens zu verantworten, sodass hier eine mögliche Untreue zu prüfen ist“, sagte Oberstaatsanwalt Dr. Jens Buscher gegenüber der HP. Wann mit einem Abschluss des Verfahrens insgesamt zu rechnen sei, könne gegenwärtig nicht gesagt werden.
Heiligenhafens Bürgermeister Kuno Brandt (parteilos) erklärte gestern Nachmittag auf Nachfrage: „Mir sind die Ermittlungen natürlich bekannt. Ich habe eine Stellungnahme abgegeben, bislang aber nichts mehr gehört. Allein aus der Organstellung heraus wird eine Verantwortlichkeit des Bürgermeisters überprüft“, so Brandt.
Im Jahr 2023 belief sich die Gesamtvergütung des früheren Geschäftsführers der städtischen Eigenbetriebe auf fast 200000 Euro. „Wenn die Vergütung eines Geschäftsführers einer kommunalen Gesellschaft, wie hier der HVB, vom Landesrechnungshof als Verstoß gegen das Besserstellungsverbot gewertet wird und festgestellt wird, dass die zuständigen Aufsichtsräte ihre Kontrollpflichten verletzt haben, können diese tatsächlich in die Haftung genommen werden“, hatte das Portal finanzmarktwelt.de bereits im vergangenen Jahr berichtet, das die Strukturen in Heiligenhafen unter die Lupe genommen hatte.