Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Vorsätzliche unbefugte Abfallbeseitigung

Entsorgung mit Folgen? Fehmaraner Geschäftsführer steht vor Gericht

30.09.2026, 11:05 Uhr
Von:
Fehmarnsches Tageblatt, Heiligenhafener Post

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Das Amtsgericht Oldenburg verhandelt den Fall um die Ausbringung von Seegrassickersaft auf einem Feld bei Neustadt durch ein auf Fehmarn ansässiges Entsorgungsunternehmen.

Das Amtsgericht Oldenburg verhandelt den Fall um die Ausbringung von Seegrassickersaft auf einem Feld bei Neustadt durch ein auf Fehmarn ansässiges Entsorgungsunternehmen. © Annalena Kristof

Derzeit steht ein Geschäftsführer eines fehmarnschen Unternehmens in Oldenburg vor Gericht. Dabei geht es unter anderem um vorsätzliche unbefugte Abfallbeseitigung in 48 Fällen.

Drei dicke Aktenordner lagen gestern auf dem Tisch des Richters am Amtsgericht Oldenburg – und das trotz E-Akte. Denn das Verfahren, um das es geht, beschäftigt die Justiz bereits seit 2020. Nach fehlender Einigung bei vorangegangenen Verständigungsgesprächen, bei denen vierstellige Geldstrafen im Raum standen, wird der Fall nun in Oldenburg verhandelt.

Der Vorwurf: Sparen auf Kosten der Umwelt

Angeklagt ist der Geschäftsführer eines Entsorgungsunternehmens mit Sitz auf Fehmarn. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Juni 2018 und September 2020 in 48 Fällen jeweils bis zu 16 Kubikmeter Seegrassickersaft nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern, um Geld zu sparen, durch seine Mitarbeiter auf einem Feld östlich von Neustadt ausgebracht zu haben. Dabei soll nachhaltig ein Gewässer und der Boden verunreinigt worden sein.

Beauftragt worden sei das Unternehmen des Angeklagten vom Tourismus-Service Neustadt, auch das entsprechende Lager, aus dem die Flüssigkeit abgeholt wurde, befindet sich in Neustadt. Dort wird Seegras gelagert, das der Tourismus-Service bei der Reinigung seiner Strände einsammelt, etwa nach Sturmereignissen.

Aus dem gelagerten Seegras tritt Gärsaft aus, der sich anschließend mit Regenwasser vermischt und so zum Seegrassickersaft wird. Dieser könne, so wurde im Verfahren deutlich, grundsätzlich landwirtschaftlich genutzt werden, müsse dafür aber entsprechend den Vorgaben ausgebracht werden .Der Angeklagte und die Mitangeklagte machten gestern keine Angaben zu den Vorwürfen.

Die betreffende Fläche liegt unmittelbar an einem Teich. Ursprünglich bestand deshalb nach einem anonymen Hinweis die Sorge, dass der Sickersaft über den Teich und einen angrenzenden Bach bis in Richtung Ostsee gelangen könnte. Die Polizei untersuchte daraufhin im August 2020 die Fläche und entnahm Proben aus dort vorgefundenen Pfützen.

Der als Zeuge gehörte Polizeibeamte berichtete, er habe von den Pfützen einen für Sickersaft typischen Geruch wahrgenommen. Eine konkrete Gefährdung der Ostsee habe sich bei der Untersuchung allerdings nicht bestätigt. Die Proben seien anschließend in einem Labor in Kiel untersucht worden. Dieses habe erhöhte Messwerte festgestellt. Die Verteidigung wies allerdings darauf hin, dass diese Werte mit Grenzwerten für Abwasser verglichen worden seien und nicht mit solchen, die bei einer Einordnung des Sickersafts als Düngemittel gelten würden.

Mehrere ehemalige und aktuelle Fahrer des Unternehmens wurden gestern als Zeugen gehört. Sie berichteten, den Sickersaft nach Anweisung des Geschäftsführers ausgebracht zu haben. Ein ehemaliger Fahrer sagte: „Wir sollten darauf achten, dass nichts in den Teich läuft.“

„Nur gemacht, was der Chef gesagt hat“

Gegen einen weiteren Mitarbeiter war im Zusammenhang mit der Ausbringung ebenfalls ermittelt worden. Nach einer Zahlung von 900 Euro war das Verfahren eingestellt worden. „Ich distanziere mich davon. Ich habe nur gemacht, was der Chef gesagt hat“, äußerte sich der Mann gestern dazu.

Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde des Kreises gaben dazu an, dass eine solche Ausbringung grundsätzlich möglich sei, dies sei dem Geschäftsführer auf Anfrage auch bestätigt worden – allerdings nur in den Sommermonaten und wenn sie entsprechend der landwirtschaftlichen Praxis flächig und in entsprechender Menge erfolge.

Während die gehörten Fahrer alle angaben, einen sogenannten Prallteller verwendet zu haben, schilderte ein ehemaliger Mitarbeiter der Eigentümerin der Fläche eine andere Situation. Er habe dort Lkw beobachtet, die den Sickersaft einfach punktuell abgeladen hätten. Seiner Meinung nach habe es sich bei dem Areal um keine landwirtschaftlich genutzte Fläche gehandelt. „Eine Bewirtschaftung fand nicht statt.“

Das Verfahren gegen die 56-jährige Mitangeklagte wurde nach der Zeugenanhörung des ehemaligen Mitarbeiters vom restlichen Verfahren abgetrennt und beendet. Sie wurde freigesprochen. Ihr war vorgeworfen worden, von der Ausbringung gewusst und diese gebilligt zu haben.

Der Zeuge hatte dies im Rahmen der früheren Ermittlungen zunächst ausgesagt, konnte die Aussage gestern jedoch nicht bestätigen. Für den Geschäftsführer geht das Verfahren weiter. Im Oktober und November sollen weitere Zeugen gehört werden

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