Die historischen Badehütten von Hohwacht
11.09.2026, 18:35 Uhr
Von:
Thomas Gründemann
der reporter Eutin/Malente,
der reporter Plön/Preetz
Wer in Hohwacht die Strandpromenade zwischen der Zuwegung zur Seebrücke, der „Flunder“, und Steilküste entlanggeht, dem fallen sie gleich auf. Kleine, farbige Badehütten. Es sind exakt 50 an der Zahl. Die Badehütten sind durchnummeriert und über eine Strecke von rund 600 Metern auf dem Dünengelände am Fuße der bewaldeten Steilküste verteilt.
Sie haben eine lange Geschichte: Die ersten dieser historischen Hütten sind bereits vor mehr als 100 Jahren aufgestellt worden und in ihrer Art und Ursprünglichkeit bis heute in Deutschland einmalig. „Zunächst hatten sich die Badehütten damals als Umkleiden noch direkt am Strand befunden. Später wurden sie etwas zurückverlagert auf ihre heutigen Plätze“, erklärt Ina Muxfeldt, Vorsitzende des „Stranddistel-Vereins“. Der Verein ist ein Zusammenschluss, in dem die einzelnen Eigentümer der Badehütten organisiert sind.
Die Gemeinde Hohwacht als Eigentümerin des Dünengeländes unterhält mit den jeweiligen Eigentümern der Badehütten Pachtverträge für den Grund und Boden, wie Nadine Lattka vom Hohwachter Kurbetrieb berichtet. Sämtliche 50 Badehütten befänden sich in Privatbesitz und würden privatrechtlich weiterveräußert, so Lattka. Eine spezielle Satzung hebt die historische und touristische Bedeutung und das Alleinstellungsmerkmal der Badehütten an der Schleswig-Holsteinischen Küste hervor. Badehütten seien demnach einfache Holzgebäude, die den Tagesaufenthalt für deren Besitzer in Strandnähe komfortabler machten, heißt es in der Satzung.
Deren Regelungen setzen der „gestalterischen Entwicklung“ der Badehütten enge Grenzen (siehe Hintergrund). „Die Satzung ist zwingend einzuhalten“, unterstreicht Nadine Lattka. Wer sie nicht beachtet, riskiert die fristlose Kündigung des Pachtvertrages, zu der die Gemeinde Hohwacht als Grundstückseigentümerin berechtigt ist.
Diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, sich ebenfalls eine Hütte zu gönnen und in dieser Region aufzustellen, müssen enttäuscht werden. Wie sich aus der Satzung unmissverständlich ergibt, ist die Errichtung zusätzlicher Hütten auf diesen Flächen unzulässig. Selbst Ersatzbauten sowie die Erweiterung oder wesentliche bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung über die Funktion als Badehütte hinaus, sind verboten. Erlaubt sind ausschließlich Instandsetzungs- beziehungsweise Erhaltungsmaßnahmen sowie Umbauten im Sinne der Gestaltungsziele der Satzung, heißt es. Dagegen wird klargestellt, dass bauliche Maßnahmen nicht die Vergrößerung der Höhe oder der Grundfläche oder des Rauminhalts zur Folge haben dürfen. Selbst Anbauten und Erweiterungen über den festgeschriebenen Bestand, auch kleinteiliger Art, sind nicht zulässig. Zukünftige Rückbauten sind beizubehalten.
1931 hatte die Stadt Lütjenburg den Strandabschnitt unterhalb der Steilküste als Strandbad für die Bürger der Stadt übernommen und später an die Gemeinde Hohwacht verkauft. Fast alle 50 Badehütten, viele mit einer sogenannten „Klöntür“, einer aus zwei Hälften bestehenden Mischung aus Fenster und Tür, bei der sich der obere Flügel separat öffnen lässt, sind über die Jahre immer innerhalb der Familien geblieben und befinden sich im Besitz der Erbfolgegeneration. So wie bei Susanne Kröger aus Lütjenburg. Die etwa neun Quadratmeter große Badehütte mit der Nummer 12 gehörte schon ihren Eltern. „Ich bin mit und in dieser Hütte groß geworden. Seit dem Tod meiner Mutter vor 25 Jahren ist sie mein Eigentum“, berichtet die 80-jährige Lütjenburgerin. Vom damaligen Baugeschäft Schriever aus Lütjenburg war die Badehütte der Krögers in den 1920er-Jahren errichtet worden. Hier aufgewachsen zu sein und jeden Baum zu kennen, das sei schon etwas Besonderes, unterstreicht Susanne Kröger. „Und das alles direkt an der Ostsee. Außerdem wird mir hier bewusst, mit wie wenig man doch auskommt. Wir haben in den Badehütten keine Toilette und holen uns Wasser im Kanister“, erklärt die ehemalige Erzieherin. Ein öffentliches Toilettenhaus mit Sanitäranlagen befindet sich unmittelbar in der Nähe der „Flunder“. In den Hütten zu übernachten, wurde von Anfang an geduldet, nur darin zu kochen war und ist nicht gestattet. „Da ich Rentnerin bin, verbringe ich möglichst alle Sommertage hier“, sagt Susanne Kröger. Fast täglich fährt sie mit dem Linienbus von Lütjenburg nach Hohwacht und abends wieder nach Hause. Auch ihre Kinder Meike und Jan haben inzwischen mit ihren Familien in der Nähe Badehütten. Auf der kleinen Holzterrasse ihrer Badehütte sitze sie am liebsten, wenn sie ihre Zeit nicht am nahegelegenen Strand verbringt. Dort hat Susanne Kröger in Dünennähe auch einen Strandkorb.
Während des Zweiten Weltkrieges seien viele Badehütten aufgebrochen, das Mobiliar entwendet oder als Feuerholz verwendet worden, ist in einem Schaukasten an der Strand-Promenade über die Geschichte der Badehüten nachzulesen. Demnach seien die Badehütten ein Jahr nach Kriegsende wieder hergerichtet worden. „Nach den Kriegsjahren war der Strandbesuch wieder gefragt und man konnte die neue Freiheit genießen. Man suchte ein paar Stunden Abstand von der Not“, steht in den Erläuterungen.
1987 hatte die Gemeinde Hohwacht das Standortgelände der Badehütten von der Stadt Lütjenburg erwerben können, worauf sich später der „Stranddistel-Verein“ gründete.
„Der Verein hat das Gelände um die Hütten gepachtet, weil er ein besonderes Augenmerk auf den Dünenschutz legt und es sich zur Aufgabe gemacht hat, dass hier eine zurückhaltende Nutzung dieser Fläche erfolgt“, erläutert Ina Muxfeldt, die als Vereinsvorsitzende auf ihren Vater gefolgt war.
Die jeweiligen Pachtverträge der Badehüttenbesitzer bestünden direkt mit der Gemeinde. „Der Verein hat hierauf keinen Einfluss. Eine Warteliste für Interessenten gibt es nicht“, so Muxfeldt.
24 Jahre hatte Ingrid Bebeniss gemeinsam mit ihrem vor zwei Jahren verstorbenen Mann Kurt eine 14 Quadratmeter große Badehütte. Sie benötigten von dort nur eine Minute zum Strand und auf die „Flunder“. Ingrid Bebeniss verbindet mit der roten Badehütte mit der Nummer 2 besonders schöne Erinnerungen: „Wir haben uns jedes Jahr gefreut, wenn die Sommersaison losgegangen ist und wir die Hütte am Wochenende nutzen konnten. Mein Mann hat immer gestrahlt, wenn wir auf der Terrasse der Badehütte gesessen haben und von Leuten angesprochen wurden, die uns um unsere Hütte beneideten. Hier haben wir auch viele neue Bekanntschaften gefunden“, erzählt die 70-jährige Rönfeldholzerin rückblickend. 749 Euro hätten sie jährlich an Pacht gezahlt. Nach dem plötzlichen Tod ihres Mannes habe ihr 47-jähriger Sohn Sven mit seiner Frau Nina die Hütte übernommen. „Ich freue mich, dass die Hütte so weiter in der Familie bleibt“, sagt Ingrid Bebeniss.
Mit dem Ende des Sommers und dem Abschluss der Saison kehrt auf dem Badehüttenareal am Hohwachter Strand wieder Ruhe ein. Und das bis zur Osterzeit kommenden Jahres. „Dann fangen wir immer an, unsere Hütte wieder für die Badesaison aufzurüsten“, berichten Ingrid Bebeniss und ihr Sohn Sven. So macht es auch Susanne Kröger. „Traditionsgemäß versuche ich, zu Ostern wieder in Hohwacht in meiner Badehütte zu sein“, so die 80-Jährige.
Detaillierte Satzung regelt Gestaltung der 50 Badehütten
In einer Satzung der Gemeinde Hohwacht, die seit dem 1. Januar 2017 gilt, ist die Gestaltung der vorhandenen Badehütten vorgeschrieben. Mit den restriktiven Regelungen wurde nichts dem Zufall überlassen. Die vom damaligen Hohwachter Bürgermeister Matthias Potrafky unterzeichnete Satzung lege keine Grundlagen für eine Fortentwicklung der einfachen Badehütte in Richtung Ferienhaus- oder Wochenendhausnutzung, heißt es unmissverständlich. Badehütten seien demnach einfache Holzgebäude, die den Tagesaufenthalt für deren Besitzer in Strandnähe komfortabler machten. „Das soll so bleiben“, wird in der Satzung unterstrichen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden sei es aber auch nicht möglich, den Bestand der Badehütten formalrechtlich zu legalisieren. Die Satzung solle den Umgang mit den Badehütten aus gestalterischer Sicht deshalb nur so lange regeln, bis die Nutzungsdauer der Badehütten beendet ist. Sie regelt ausschließlich gemeindliche Vorgaben für die äußere Gestaltung der vorhandenen Badehütten sowie der Durchführung von Instandsetzungs- und/oder Erhaltungsmaßnahmen und der Gestaltung der unmittelbaren Umgebung (Pachtfläche) der Hütten.
Hütten und deren Standort sind dokumentiert
Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung vorhandenen 50 Badehütten und deren Standorte sind sogar dokumentiert worden und Teil der Satzung. Auch Naturschutzbelange sind in der Satzung bewusst klar und detailliert formuliert. Demnach sind Beeinträchtigungen der geschützten Dünen und sonstigen Biotopflächen im Bereich zwischen Waldfläche, Hütten und Promenade durch die Nutzer untersagt. Insbesondere der Eintrag von Fremdstoffen in den örtlichen Naturkreislauf, Eingriffe in die gegebenen Bodenverhältnisse und Einbringen ortsfremder Pflanzen und Tiere ist unzulässig. Der zum Zeitpunkt Januar 2017 bestehende Grad der Bodenversiegelung darf nicht erweitert werden. Zukünftige Entsiegelungen sind beizubehalten. Im Falle von Umbauten, Renovierungen oder Instandsetzungen an den Außenwänden der Badehütten dürfe ausschließlich entweder das vorhandene Alt-Material im vorhandenen Umfang oder der Werkstoff Holz verwendet werden.
Sogar die Farben der Hütten sind vorgegeben
Selbst die zwingend umweltverträglichen Farben der Badehütten sind beschränkt auf blau, grün, rot und weiß. Zulässig sind zudem ausschließlich Lochfassaden mit Fenster- und Türöffnungen, deren Fläche kleiner ist als ein Drittel der jeweiligen Wand. Genauso dürfen Geländer der Badehütten lediglich aus Holz errichtet werden. Während für Werbeanlagen jeglicher Art ein Verbot besteht, ist für die Dachflächen der Hütten ausschließlich schwarze Schweißbahn oder genagelte Dachpappe zulässig. Unzulässig ist ebenso die Verwendung blanker und blankeloxierter Materialien. Und auch Handlungsanweisungen beinhaltet die Satzung. Sie schreibt vor, dass Instandsetzungen und Erhaltungsmaßnahmen durch Fotos zu dokumentieren sind, die den Zustand der Badehütte vor und nach diesen Arbeiten zeigen. Dieser Nachweis ist innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung der Gemeinde Hohwacht kostenlos zum Verbleib zu überlassen.
Verbot des Wiederaufbaus bei Zerstörung
Und sollte eine Hütte durch Bäume und Astwerk, Altersschwäche, Hochwasser, Feuer, Vandalismus oder auf Grund anderer Ursachen vollständig oder auch teilweise zerstört werden, sei ein Wiederaufbau, selbst für einen Teilbereich, unzulässig. Die zerstörten Bereiche seien binnen zehn Wochen nach Eintritt des Ereignisses rückstandslos und ordnungsgemäß zu beseitigen. Alle weiteren Einzelheiten sind in einem Pachtvertrag geregelt, den die Gemeinde Hohwacht mit jedem Eigentümer einer Badehütte geschlossen hat.