Auch nach der Schule gibt es Kindergeld

08.07.2026, 13:53 Uhr
Von: Astrid Jabs
der reporter Eutin/Malente

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Auch für volljährige Kinder gibt es Kindergeld.

Auch für volljährige Kinder gibt es Kindergeld. © AdobeStock_Racle_Fotodesign

Auch für volljährige Kinder kann die Familienkasse Kindergeld zahlen. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig online einzureichen.

Viele Eltern sind unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes nach dem Schulende weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit der Ausbildung oder dem Studium beginnt?

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland) kann Kindergeld gezahlt werden. Außerdem wird, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt, falls es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse – insbesondere Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung – an die Familienkasse. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulende der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. So können die Kindergeldzahlungen in den Fällen, in denen weiterhin ein Anspruch gegeben ist, aufrechterhalten werden. Das komfortable Online-Angebot www.familienkasse.de der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem der Familienkasse zu übermitteln. Für Eltern aus der Hansestadt Lübeck und dem Kreis Ostholstein ist die Familienkasse Nord in Bad Oldesloe zuständig.

 Hinweis: Aktuell gibt es im Internet Meldungen über Bonuszahlungen der Familienkasse, zum Beispiel für Alleinerziehende. Diese sind falsch.

Alle aktuellen Informationen sowie Anträge rund ums Kindergeld und zum Kinderzuschlag finden Eltern auf unter www.familienkasse.de .

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