1.600 Stimmen gegen den Batteriespeicher

28.08.2026, 12:01 Uhr
der reporter Eutin/Malente

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Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Christin Bollow (re.), Nina Wagner und der Schwocheler Dorfvorsteher Ingo Jungesblut reichten die Unterlagen zum Ahrensböker Bürgerbegehren bei der Gemeinde Ahrensbök ein.

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Christin Bollow (re.), Nina Wagner und der Schwocheler Dorfvorsteher Ingo Jungesblut reichten die Unterlagen zum Ahrensböker Bürgerbegehren bei der Gemeinde Ahrensbök ein. © hfr

Am 19. Mai fällte der Ausschuss für Planung und Umwelt der Gemeinde Ahrensbök den Aufstellungsbeschluss für die Errichtung eines Stand Alone Batteriespeichers in Schwochel. Den Bau eines solchen Speichersystems will eine Initiative verhindern und startete ein Bürgerbegehren.

Die entsprechende Frage lautet „Sind Sie dafür, dass die Aufstellungsbeschlüsse für die Errichtung des Stand Alone Batteriespeichers in der Gemarkung Schwochel; südlci der Ortschaft Schwochel, westl. der Straße Lübker Weg und nordwestlich der Ortschaft Böbs vom 19.05.2026 aufgehoben werden?“. Dafür konnten 1.600 zustimmende Unterschriften gewonnen werden. Am 17. August reichten die beiden Vertretungsberechtigten Christin Bollow und Nina Wagner und der Schwocheler Dorfvorsteher Ingo Jungesblut die Unterlagen bei der Gemeinde Ahrensbök ein. Mit der großen Zahl an Unterschriften ist das benötigte Quorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten deutlich überschritten. Die Initiatoren lehnen die Pläne mit Blick auf „langfristige Auswirkungen durch Flächenbebauungsgrad und Dauerlärmbelästigung“ ab. Die breite Zustimmung zum Bürgerbegehren von circa 48 Prozent der Ortskernansässigen deuten die Initiatoren als ein starkes Zeichen, dass auch hier um die Natur, Kulturlandschaft und das Naherholungsgebiet der Gemeinde Ahrensbök gebangt werde.

Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird nun durch die Kommunalaufsicht entschieden. Ist es zulässig, kann die Gemeindevertretung dem Begehren folgen und den Aufstellungsbeschluss aufheben. Anderenfalls kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid.

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